Mein Datenschutz-Verständnis

„Genau wie wir heute auf die industrielle Revolution zurückblicken und fragen, wie unsere Vorfahren in ihrem Eifer, eine industrielle Welt zu errichten, die Verschmutzung übersehen konnten, werden unsere Enkel auf die frühen Jahre des digitalen Zeitalters zurückblicken und uns danach beurteilen wie wir mit den Herausforderungen von Datenerhebung und Datenmissbrauch umgegangen sind.“

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Datenschutz ist Grundrechteschutz. Anders als der Begriff nahe legt, geht es im Datenschutz nicht primär um den Schutz von Daten, sondern um die Gewährleistung der Grundrechte und Grundfreiheiten der Menschen, die bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten leicht „unter die Räder“ geraten können. Das Datenschutzrecht soll die gesellschaftlich unerwünschten Auswirkungen der Verarbeitung personenbezogener Daten vermeiden oder abmildern. Dabei wirkt Datenschutz wie Sonnenschutz.

Datenschutz muss keine Bürde sein

Das deutsche Datenschutzverständnis hat in Europa lange Zeit eine Vorreiterrolle beim Schutz und der Gewährleistung der Grundrechte und Grundfreiheiten bei der Datenverarbeitung eingenommen. In der Pandemie wurde er hingegen oft als Bremse dargestellt. Diese Wahrnehmung ist Resultat einer oft unsicheren Anwendung des Rechts in der Praxis. Auch die Datenschutz-Grundverordnung wird von vielen als Bürde wahrgenommen. Das muss nicht so sein.

Es ist mir ein besonderes Anliegen, zu zeigen, dass Datenschutz-Maßnahmen einen echten Mehrwert für Verwaltung und Unternehmen wie auch für Bürgerïnnen schaffen können.

  • für die Bürgerïnnen einen umfassenden Grundrechtsschutz gewährleistet,
  • für Unternehmen verlässlich und verständlich sensibilisiert und kontrolliert,
  • Verwaltung und Politik sachgerecht berät,
  • mit Wissenschaft und Forschung kooperiert und im Austausch steht und
  • durch Zertifizierungen Win-Win-Alleinstellungsmerkmale schafft.

Datenschutzrecht in Wirtschaft und Verwaltung

Neben einer sach- und fachgerechten Kontrolle unterstütze ich einen konstruktiven Dialog mit Industrie, Handel und Verbänden. Es bedarf Überzeugungskraft und grundlegendes Verständnis für technische und organisatorische Abläufe, um datenschutzfreundliche Lösungen bei Entscheiderinnen und Entscheidern zu bewerben und durchzusetzen – in KMUs ebenso wie bei den Global Players. Mit langjährige Erfahrung und Begeisterung für innovative, datenschutzfreundliche Lösungen werbe ich für nachhaltigen Grundrechtsschutz und innovative Lösungen.  

Sicherheit durch Beherrschbarkeit

Ein moderner Datenschutz bedeutet für mich auch, Digitalisierung sozial beherrschbar zu machen, d.h. verantwortlich dafür Sorge zu tragen, dass informationstechnische Systeme sicher sind. Sicherheit ist nur gewährleistet, wenn Systeme steuerungs- und kontrollfähig sind. Das ist allzu oft noch nicht der Fall und zeigt sich in Datenpannen und Datenmissbrauch, die nicht nur für die Betroffenen, sondern auch für Organisationen ein großes Risiko darstellen. Ein gut funktionierendes Datenschutz-Management kann dem entgegenwirken und Risiken minimieren.

Datenschutzaufsicht

Die erfolgreiche Durch- und Umsetzung des Datenschutzes in der digitalen Welt erfordert eine verlässliche Datenschutzkontrolle. Für hiesige Unternehmen kann nur so ein level playing field erreicht werden. Dies kann mit klaren Vorgaben und Anleitungen und konsequenten Prüfverfahren erreicht werden. Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung stellt dafür inhaltliche und organisatorische Anforderungen an die Aufsichtsbehörden.

Sachgerechte Datenschutzaufsicht kann durch ein gut organisiertes Wissensmanagement, eine engagierte Beteiligung am Wissenschaftsdiskurs und im Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA) gelingen. Dies ist Voraussetzung für eine praxisorientierte und konsistente Anwendung des Rechts.

Für die Rechtsdurchsetzung erlaubt der Aufbau juristisch, organisatorisch und technisch gut ausgebildeter Prüfteams eine sachgerechte Kontrolle und praxisnahe Beratung von Unternehmen und Verwaltung.

Innovation durch Gewährleistungsziele

Mit Hilfe von Gewährleistungziele können rechtliche Vorgaben in technische Anforderungen transformiert werden. Dies ist eine wesentliche Voraussetzung für das Gelingen von sinnvollem, grundrechtsbezogenem Datenschutz. Im Rahmen des Standard -Datenschutzmodells (SDM) werden diese Anforderungen für die Praxis operationalisiert. Verwaltung und Unternehmen profitieren von der zielgerichteten und schlanken Ausrichtung durch Optimierung der Prozesse.

Transparenz

Transparenz des öffentlichen Handelns ist eine Grundvoraussetzung für Vertrauen und einen offenen gesellschaftlichen Diskurs, in dem Bürgerinnen und Bürger eine aktive Rolle übernehmen können. Digitale Angebote ermöglichen es der Verwaltung proaktiv Informationen bereitzustellen und damit ihr Handeln nachvollziehbar den Bürgerinnen und Bürgern nahe zu bringen. Das Recht auf Zugang zu öffentlichen Informationen und Transparenz des Verwaltungshandelns und Entscheidungen fördert die gesellschaftliche Meinungs- und Willensbildung.